Die Deutsche Reiterlicher Vereinigung (FN) nahm im Service-Brief Anfang Juli Stel-lung zum Thema Wölfe in Deutschland

(Warendorf)  „Wir beschäftigen uns seit Jahren mit dem Thema Wolf und fordern immer wieder ein vernünftiges Bestandsmanagement, das ist nun endlich ein wichtiger und längst überfälliger Schritt für die Regulierung des Wolfes“, sagt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

„Wir müssen nun im Verbund mit dem Bauernverband und den Dachverbänden der anderen Weide- und Wildtierhalter, mit denen wir seit Jahren zum Thema Wolf im Aktionsbündnis Forum Natur gemeinsam kämpfen, schnellstmöglich mit der Politik eine ver-nünftige und praktikable Lösung finden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben zugestimmt, dass der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt wird. Der neue Status gibt den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität beim Management der Wolfspopulationen. Voraussetzung war die Anpassung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), um eine praktikable Lö-sung zur Bestandsregulierung auf den Weg zu bekommen. Unsere inhaltlichen und zeitlichen Er-wartungen haben wir Vertretern des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Hei-mat in einem Treffen letzte Woche bereits deutlich gemacht.“ Entsprechend dem Koalitionsvertrag prüfe die Bundesregierung derzeit, wie der Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in nationales Recht umgesetzt werden könne, hieß es vom Bundes-umweltministerium. 

Bewertung des EuGH-Urteils vom 12. Juni 2025

Dazu passt eine Bewertung des EuGH-Urteils Wolf/Estland vom 12. Juni 2025, erstellt von Pro-fessor Dr. jur. Roland Norer von der Universität Luzern. Er bewertet das neueste EuGH-Urteil zu Wölfen (C-629/23) vom 12. Juni 2025. Es betrifft die von einer Umweltorganisation bekämpfte Feststellung einer Jagdquote in Estland. Dort soll die Populationsgröße durch Bejagung innerhalb der Spanne 15-25 Rudel (150-250 Individuen) auf estnischem Gebiet gehalten werden.

Der Professor erklärt zum EuGH-Urteil:

„Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes (GEZ, hier: estnische Population ‚ungünstig‘, bal-tische Population ‚günstig‘:

„Bei Tierarten, die -wie der Wolf- große Lebensräume beanspruchen, und bei Ländern mit verhält-nismäßig geringer Fläche, wo der natürliche Lebensraum zu klein ist, um die Lebensfähigkeit einer Population zu gewährleisten, kann der Austausch mit Populationen in den benachbarten Mitglieds-staaten oder Drittländern die Feststellung des GEZ ermöglichen. Aufgrund unterschiedlicher Be-wertungsmethoden sind abweichende Gefährdungseinstufungen der Weltnaturschutzunion IUCN (Rote Liste) unbeachtlich.“

Weiter heißt es in der Bewertung des Professors aus Luzern: „Ergreifung von Managementmaß-nahmen: Im Rahmen des Spielraums der Mitgliedsstaaten bei Erlass von Maßnahmen nach Art. 14 FFH-RL, was seit der Absenkung des Schutzstatus auch für Österreich und Deutschland gilt, kann innerhalb der Grenzen der Vereinbarkeit mit dem GEZ den Anforderungen von Wirtschaft, Gesell-schaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten Rechnung getragen werden.

Der Professor schreibt dazu weiter: „Grundsätzlich kann nun

  • entgegen den bisher vertretenen Positionen der GEZ auf der schon lange geforderten Populationsebne bewertet werden und
  • die Behörde bei Maßnahmenfestlegung Parameter wie Akzeptanz in der Bevölkerung, Erhalt der Almwirtschaft und ökonomische Gesichtspunkte genauso berücksichtigen wie Verhältnismäßigkeit von Herdenschutz und Eignung des Kulturraums.

Damit habe der EuGH einen großen Schritt Richtung pragmatischer Regulierungslösungen ge-macht!“

Jäger können künftig einen wichtigen Beitrag zum Wolfsmanagement leisten

Landesjagdverband Hessen meldete sich zu Wort

1. Juli 2025 Im vergangenen Monitoringjahr (01.05.2024-30.04.2025) wurden in Hessen 18 verschiedene Wolfs-individuen genetisch nachgewiesen – darunter vier sesshafte Wölfe, ein abgewanderter Wolf und drei Totfunde. Bei zehn weiteren Tieren ist der Aufenthaltsort derzeit unbekannt… Die Schulung von 16 neuen Wolfsberaterinnen und -beratern ist ein sichtbares Ergebnis der engen Zusammen-arbeit zwischen dem Landesbetrieb HessenForst und dem Landesjagdverband Hessen. Durch ihre fundierte Ausbildung, ihre regionale Verankerung und ihre jagdpraktische Erfahrung können Jäge-rinnen und Jäger künftig einen wichtigen Beitrag zum Wolfsmanagement leisten. Sie kennen die Reviere, wissen um Besonderheiten der Region und können Beobachtungen sachkundig einordnen. Zugleich bauen die Institutionen mit diesem Engagement Brücken zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen von Nutztierhaltern über Forstbehörden bis hin zur Bevölkerung. Die gezielte Einbindung der Jägerschaft in das Netzwerk ehrenamtlicher Wolfsberaterinnen und -berater wird das Monitoring und die Akzeptanz für den Umgang mit dem Wolf in Hessen nachhaltig stärken.“

Queiie fn-press Eva Borg

Foto Von Gunnar Ries – Selbst fotografiert,